A A
RSS

Handys ohne Grundgebühr und Mindestumsatz

10. Januar 2008

Handys ohne Grundgebühr

Seit einiger Zeit herrscht viel Bewegung auf dem Telekommunikationsmarkt. Ständig stellen die Akteure neue Tarife vor, um mehr Kunden auf sich aufmerksam machen und von der eigenen Qualität überzeugen zu können. Zudem sind mit den sogenannten Mobilfunk-Discountern neue Konkurrenten auf den Plan getreten, die mittels günstiger Tarife ohne Mindestlaufzeit insbesondere den Netzbetreibern Vodafone, T-Mobile, E-Plus und O2 Kunden abzweigen. Allerdings müssen Kunden dabei auf ein subventioniertes Telefon verzichten: Solche erhält der Interessierte nur bei Abschluss oder zumindest Verlängerung eines Vertrages bei den Hauptanbietern bzw. Serviceprovidern.

Dennoch: In Anbetracht der wachsenden Konkurrenz und des damit auftretenden Leistungsdrucks haben sich die diversen Tarife der Mobilfunkanbieter innerhalb der letzten zwei Jahre stark verändert. Die Tendenz lautet dabei hinfort von der klassischen Grundgebühr. Als solche wird ein monatlicher Bereitstellungspreis definiert, für den Kunden keinerlei Sonderleistung bekommen. Um Abstand von diesem Modell zu gewinnen, wurden die meisten Tarife dabei zu sogenannten Minutenpakete umfunktioniert. Dabei wird nachwievor ein gewisser Paketpreis fällig, für den allerdings ein von diesem Betrag abhängiges Kontingent an Freiminuten zur Verfügung gestellt wird. Generell kann man dieses Modell also mit einer Art Mindestumsatz gleichstellen, bei dem auf den ersten Blick keinerlei fixe Kosten entstehen, der Kunde aber einen bestimmten Monatsbetrag umsetzen muss. Andernfalls wird ihm dieser trotz Nichtnutzung abgezogen.

Folglich sind Handys ganz ohne Grundgebühr und Mindestumsatz in der Regel nur auf zwei Arten erhältlich: über den Internetvertrieb oder als Prepaid-System.
Bei letztem erhält der Kunde ein vergleichsweise schwach subventioniertes Gerät (Spitzenmodelle sind hier in der Regel gar nicht erhältlich oder, wenn doch, sehr teuer) in Verbindung mit einer Prepaid-Karte des jeweiligen Anbieters. Dieser verursacht im Falle der Nichtnutzung keinerlei Zusatzkosten. Dafür sind die gelieferten Handys in der Regel mittels eines Sim-Locks gesperrt, sodass sich das Gerät über einen gewissen Zeitraum nur mit der beiliegenden Sim-Karte nutzen lässt. Wer das Telefon früher anderweitig nutzen will, muss stattdessen einen einmaligen Betrag (oftmals in Höhe von ca. 100 Euro) entrichten, damit das Gerät freigeschaltet wird. Wer dies umgehen will, dem bleibt nur noch der Internethändler. Diverse Anbieter, die ihre Produkte und Dienstleistungen fast ausschließlich über das Internet vertreiben, offerieren ihren Kunden Verträge, bei denen die Grundgebühr für die Vertragslaufzeit von 24 Monaten entfällt oder anfangs als Gesamtsumme gutgeschrieben wird. Problem hierbei ist allerdings, dass der Kunde kaum Service erwarten kann, da er keinerlei Anlaufstellen hat, wie z.B. bei den diversen Shops der Netzbetreiber. Außerdem sollte ein genauerer Blick auf die angebotene Telefonauswahl geworfen werden: Denn erwähnte Internet-Verträge sind fast ausschließlich mit Low-Tech- oder veralteten Modellen kombiniert. Wer also ein hochklassiges Handy mit diversen technischen Spielereien auf seinem Wunschzettel stehen hat, der kommt in der Regel nicht um die „gewöhnlichen“ Verträge der Netzbetreiber oder größeren Serviceprovider herum.

Fazit: Mobiltelefone ohne Grundgebühr oder Vertragslaufzeit sind derzeit fast ausschließlich in Form von Prepaid- oder Internet-Angeboten erhältlich. Bei beiden müssen dabei allerdings Abstriche in Sachen technische Merkmale des Telefons, bei letzten zusätzlich noch im Bereich Serviceleistungen gemacht werden.

Tags:

Comments are closed.

-->