Handyangebote, bei denen man keine Grundgebühr bezahlen muss und bei denen die Anschlussgebühr ebenfalls entfällt, finden sich immer öfters. Im Internet findet man beispielsweise bei einer Suche gleich mehrere Seiten und Ergebnisse, welche die Kunden mit lukrativen und günstigen Angeboten locken. Vorsicht ist bei diesen Angeboten allenfalls geboten, denn häufig versteckt sich hinter diesen, vermeidlich kostengünstigen, Angeboten gleich mehrere Eckpunkte, die der Interessent zuerst nicht beachtet und bemerkt. Schaut man sich die Angebote genauer an, findet man tatsächlich in den Vertragsbedingungen die klare Formulierung, dass keine Grundgebühr pro Monat zu entrichten ist und das die einmalige Anschlussgebühr entfällt oder nach der Aktivierung erstattet wird. Aber Achtung, fast immer findet sich in den Vertragsbedingungen die Klausel eines Mindestumsatzes. Der Mindestumsatz ist eigentlich, im groben Betrachtungswinkel, nichts anderes als eine veränderte Art der Grundgebühr.

Die Grundgebühr wird bei vielen Handyverträgen monatlich fällig und muss pauschal immer gezahlt werden oder wird automatisch abgebucht. Die Kosten für den SMS-Versand oder für sonstige Telefonate muss der Kunde zusätzlich bezahlen. Der Mindestumsatz ist ebenfalls ein monatlich fälliger Betrag, hier kann der Kunde jedoch seinen SMS-Versand und seine Telefonate mit dem Mindestumsatz verrechnen. Liegen die Kosten höher als der Mindestumsatz, wird dieser Betrag natürlich zusätzlich fällig. Der Mindestumsatz hat also einen klaren Vorteil, zumindest für Kunden, die ihre Kosten gut im Griff haben. Denn die Vertragsanbieter rechnen mit Mehrkosten der Kunden, welche dann über dem Mindestumsatz liegen. Häufig rechnen die Anbieter aber auch ganz anders, in den genauen Vertragsbedingungen finden sich dann zusätzliche Klauseln. Der Kunde darf beispielsweise den Mindestumsatz nur mit Telefonaten in das gleiche Netz verrechnen oder kann die Versendung von SMS nicht anrechnen. Das genaue Lesen der Vertragsbedingungen, vor allem die mit einem Sternchen (*) markierten Absätze, ist unbedingt zu beachten.

Die neusten Vermarktungsideen der Anbieter gehen sogar so weit, dass dem Kunden die Grundgebühr, die Anschlussgebühr und der Mindestumsatz erspart bleiben. Zusätzlich wird ein neues Handy mit einer Zugabe, wie zum Beispiel Elektronikgeräte, versprochen. Doch diese Angebote beinhalten dann einen monatlichen Paketpreis, dieser kann weder verrechnet werden mit den Kosten, noch bekommt man ihn erstattet. Die Bezeichnung “Paketpreis” ist im Grunde ein anderer Begriff für “Grundgebühr”, der Kunde oder der Interessent wird dadurch getäuscht. Ein Handy ohne Grundgebühr und Anschlussgebühr ist meist mit anderen Kosten verbunden. Der Kunde sollte sich sehr genau informieren und vor allem die Vertragsbedingungen sehr genau prüfen. Das Gegenlesen einer zweiten oder dritten Person ist immer zu empfehlen.

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